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 Aktueller Hinweis

Wichtige gesetzliche Änderungen für Betreiber von Kleinkläranlagen zum 1. Januar 2010

Bis zum Jahresende 2009 muss jeder Betreiber einer Kleinkläranlage einen Wartungsvertrag mit einer von der DWA (Deutsche Vereinigung für Wasserwirtschaft, Abwasser und Abfall) zertifizierten Firma behördlich nachweisen. Die zukünftige Wartung umfasst die naturnahen, unbelüfteten Kläranlagen, wie Abwasserteiche, Pflanzenbeete, Filtergräben oder Untergrundverrieselungen.

Ab 2010 werden diese Anlagen einmal in 24 Monaten gewartet, dabei werden folgende Arbeiten durchgeführt:

  • Überprüfung der mechanischen Reinigungsstufe, das ist die Mehrkammergrube.
  • Schlammspiegelmessung in der Mehrkammergrube.
  • Überprüfung der biologischen Reinigungsstufe, also z.B. Teich oder Pflanzenbeet
  • Abwassermessung im Ablauf der biologischen Reinigungsstufe.
  • Erstellung eines Wartungsprotokolls, welches an den Betreiber der Kläranlage und an die Wasserbehörde übermittelt wird.
  • Beratung bei ggf. festgestellten Mängeln.

Die Eckernförder Firma N.A.T., die schon seit 1995 im Bereich Kleinkläranlagen tätig ist, hat den Fachkundenachweis zur Wartung von Kleinkläranlagen erbracht, und ist als Wartungsfirma zugelassen worden. N.A.T. bietet allen Betreibern von Kleinkläranlagen eine sachgerechte und kostengünstige Wartung ihrer Kleinkläranlage an.

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